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Für den 4. Februar hatte die Anstaltsleitung der JVA-Tegel angekündigt den Antifaschisten Christian S. aus dem Haus 1 der Strafvollzugsanstalt in Berlin-Tegel nach Plötzensee zu verlegen. Nach Abgabe einer routinemäßigen Urinprobe soll er nun in der Anstalt verbleiben und in die Abteilung für Suchtkranke (Haus 2) überstellt werden. Christian erfuhr nur zufällig von diesem Vorhaben. Nach Angabe seiner Sozialarbeiterin sei die Umlegung des nicht-suchtkranken Häftlings Christian eine Entscheidung der Leiterin des Haus 1, Frau Lichtenberg. Angeblich sei die Urinprobe Christians verwässert – Rauschgift wurde nicht festgestellt. Er selbst bestreitet seit 1994 Drogen konsumiert zu haben.
http://www36.websamba.com/Soligruppe/data/vollzugsplan_tegel.htm) im Einvernehmen beschlossen worden, u.a. weil Christian in der JVA-Moabit aufgrund seiner antifaschistischen Einstellung durch Neonazis erheblich bedroht wird. Nun wird von der planmäßigen Verlegung abgerückt und Christian steht eine massive Hafterschwerung im Haus 2 bevor, wo er ausschließlich mit suchtkranken Mitgefangenen eingesperrt wird. Auch hier sind Neonazis inhaftiert (Auflistung der Neonaziaktivitäten in der JVA-Tegel unter
http://www36.websamba.com/Soligruppe/data/pm15012008.htm). Familienangehörige und Freunde von Christian wollen diese weitere Haftverschlechterung nicht hinnehmen. Für Sonntag, den 3. Februar ist ab 15 Uhr eine spontane Kundgebung vor der JVA-Tegel (Seidelstraße 39, U-Holzhauserstraße) geplant. Irgendwann musste eine Aktion auf die ständigen Schikanen erfolgen. Im Juli wurde Christian aus fadenscheinigen Gründen aus dem offenen in den geschlossenen Vollzug verlegt. In der JVA-Tegel wurde er von Neonazis mit dem Tode bedroht und die Anstalt tat nichts. Christian bekommt bis heute nicht seine vollständige Post ausgehändigt. Als sich seine Ehefrau über die Haftbedingungen beschwerte verpassten sie ihr drei Monate Besuchsverbot. Im Dezember befand die Anstaltsleitung seine antifaschistische Gesinnung als strafverschärfend und forderten das Absitzen der Gesamtstrafe.
Christian S. wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er am Rande eines NPD-Aufmarschs am 1.Mai 2004 eine Barrikade errichtete. Seit dem wurden etliche andere Verfahren gegen ihn geführt, welche größtenteils mit Freisprüchen endeten.
Christian sitzt nun schon über sechs Monate im Knast in Berlin-Tegel, obwohl er eigentlich die drei Jahre und zehn Monate im offenen Vollzug in Berlin-Hakenfelde verbringen sollte. Nach nur einem Monat wurde er ohne vorherige Vorankündigung nach Tegel verlegt, als Begründung wurden „Missbrauchsbefürchtungen“ und die drei offenen Verfahren genannt, welche er zu diesem Zeitpunkt hatte. Im Verfahren wegen dem 13. Februar 2005 in Dresden wurde er am 21. September freigesprochen (siehe Entfesselt Oktober 07).
Ein weiteres Verfahren ist aufgrund einer Festnahme zusammen mit sieben weiteren Personen in den Morgenstunden des 27. Mai 2007 im Umfeld der Köpi. Stunden vorher brannten in der Umgebung zwei Autos, zum Zeitpunkt der Festnahme waren die umliegenden Strassen gefüllt mit Menschen, aufgrund eines Hostels und mehrerer Clubs. Trotzdessen wurden diese acht von Zivilbeamten des Berliner LKA mit gezogener Waffe angehalten und inhaftiert. Es wurde immer noch keine Anklage erhoben oder sonstige Schritte von Seiten des Staates unternommen, obwohl keine Beweise oder auch nur Anhaltspunkte für eine Tatbeteiligung vorliegen. Damit soll, da im Laufe des Jahres 2007 über 100 Pkws meist Nobelkarossen und Firmenfahrzeuge brannten, suggeriert werden, dass die Ermittler nicht im dunklen stehen beim Suchen nach TäterInnen.
Das dritte offene Verfahren war wegen Beleidigung und Verleumdung (siehe Entfesselt November 07). In diesem Verfahren gab es einen Freispruch, gegen welchen der Staatsanwalt später Berufung einlegte, obwohl er im Prozess den Freispruch forderte.
Anfang Dezember wurde endlich Christians Vollzugsplan erstellt. In diesem wird ihm der offene Vollzug und die Möglichkeit nach Absitzens von 2/3 der Strafe entlassen zu werden. Begründet wird dies damit, dass er „nach Haftentlassung in sein politisch geprägtes Milieu zurückkehren wird, aus dem heraus begünstigt wird, dass er seine politische Haltung und Überzeugung auch weiterhin mit illegalen Mitteln durchzusetzen versucht“. Christian gesamtes Umfeld, einschließlich seiner Ehefrau, werden dadurch aufgrund ihrer antifaschistischen Einstellung kriminalisiert. Seine politische Überzeugung und die Ablehnung von Unterdrückung, Zwang und Gewaltherrschaft werden als kriminell bezeichnet. Die codierten „SozialpädagogInnen“ stempeln Christian als unberechenbar ab mit der Begründung, dass er „aus Hass und Verachtung gegenüber faschistisch geprägten Organisationen grundsätzlich selbst nicht hinreichend kontrolliert in der Lage ist, politische Überzeugungsarbeit auf demokratischem, parlamentarischen Weg zu leisten und zu Mitteln greift, die er in der Ideologie seiner politischen Gegner verabscheut“. Außerdem ist zu lesen, dass es für die Justiz mehr als legitim ist, jemanden aufgrund seiner antifaschistischen Haltung einzusperren. Die Formulierungen die für diese Aussagen verwendet werden, könnten ohne Probleme auch benutzt werden, um jeden antifaschistischen Menschen zu kriminalisieren.
Gegen die Kriminalisierung von antifaschistischem Widerstand! Freiheit für Christian!
Es war der nun mehr 9. Prozesstag der Berufungsverhandlung wegen einer 0,3 Liter Flasche, die am 13. Februar 2005 auf Polizeieinheiten geworfen worden sein soll, um einen Neonaziaufmarsch in Dresden zu behindern. Außer zwei verdeckt ermittelnden Staatsschutz-Beamten aus Berlin hat diese Flasche niemand gesehen. Die extra präparierten einzigen Belastungszeugen des Berliner Landeskriminalamtes (LKA) seien schlichtweg zu unglaubwürdig, um jemanden deswegen zu verurteilen. Darüber waren sich die VerteidigerInnen und der stellvertretende Vorsitzende des Landgerichts Lindemann einig. Die anderen "Videobeweise" - teils illegal aufgenommen - seien zu nichts zu gebrauchen.
Der leitende Oberstaatsanwalt Jörg Raupach - Chef der politischen Abteilung - gab sich unsportlich. Er forderte unbeirrt 1,6 Jahre Haft für Christian und 10 Monate Haft auf Bewährung für Leila. Er betonte es habe sich in keinster Weise um einen politischen Prozess gehandelt. Er verteidigte die codierten, verkleideten und mit eingeschränkter Aussagegenehmigung versehenen Zeugen des Berliner Landeskriminalamtes. Diese seien keinesfalls extra nach Dresden gefahren, um dort ihnen bekannte Antifaschisten festzunehmen. Er steht damit im Widerspruch zum sächsischen Staatsministerium des Innern, wonach 36 Berliner LKA-Beamte in Dresden zur "Aufklärung, Raumschutz und Zugriff" eingesetzt waren.
Wenn das Gericht zu der Auffassung käme, die Beamten hätten das Geschehen wissentlich falsch wiedergegeben, müsse er ja im Umkehrschluss gegen die Beamten ermitteln. Die Aussagegenehmigung zur Arbeitsweise und Identität der betroffenen Polizeizeugen musste der LKA 5 Chef Stein immer weiter einschränken (nach §27 LandesBeamtenGesetz), damit die aufgedeckten Rechtsbrüche nicht zum Inhalt des Verfahrens und somit zum Freispruch von Leila und Christian führen. Ein Vorgehen das nunmehr das Berliner Verwaltungsgericht beschäftigt.
Das Phänomen der "verschwundenen entlastenden Videos" erklärte der Staatsanwalt - unter Verdrehung der zeitlichen Abläufe - damit, dass durch "Kleine Anfragen" im Berliner Abgeordnetenhaus der LINKSPARTEI, durch den Petitionsausschuß und den Datenschutzbeauftragten die Polizei schließlich durcheinander käme, welche Beweismittel denn nun zu löschen und welche zu speichern seien. Hätten die Beamten es darauf angelegt Christian "etwas anzuhängen" - soviel könne er mit seiner Berufserfahrung sagen - hätten sie sich nämlich weitaus "schlauer anstellen" können. Die codierten Polizeizeugen verglich er mit Opfern rechtsextremer Gewalt, die ja auch immer bei ihm beantragen würden, dass ihre Adressen in den Verfahrensakten geschwärzt würden. Zudem wisse man ja aus anderen Verfahren, wegen zum Beispiel Vergewaltigung, dass Zeugen auch so lange befragt werden könnten, bis sie nicht mehr in der Lage seien wahrheitsgemäß zu berichten. Eine Versuch der Revision des Freispruchs von Seiten der Staatsanwaltschaft ist somit wahrscheinlich.
Spannend ist nunmehr wie die Justiz sich aus dem Dilemma befreit, mit diesem Verfahren Christians Freigang torpediert zu haben, wobei der Leiter der JVA-Hakenfelde Uwe Meyer-Odewald und deren Vollzugsleiter Jörg Troike
[http://www36.websamba.com/Soligruppe/data/story_meyer_odenwald.htm] vorsichtshalber noch eine ihnen unliebsame Berichterstattung über denn Fall als Haftbegründung einführten. [Siehe: http://www36.websamba.com/Soligruppe/data/pm110907.htm]
Kommt alle zum 5. Prozesstag am kommenden Freitag, 03.08.07, um 9 Uhr im Raum 820 im Landgericht in der Turmstrasse 91 in Berlin-Moabit (nähe U-Bhf Turmstr.) Kommt alle - Solidarität ist eine Waffe!!!
Hier Christians aktuelle Adresse:
Christian Sümmermann
BNR: 727/07/7
JVA Tegel
Seidelstr. 39
13507 Berlin
Germany
Schreibt ihm Karten und Briefe!!!
21.07.2007 - Pressemitteilung der Soligruppe
Antifa Christian S. wird in JVA-Tegel mit Mord gedroht. Gestern früh wurde der durch die Medien bekannte Berliner Antifaschist Christian S., ohne dass Angehörige oder seine Anwältin davon informiert wurden, überraschend von der JVA Berlin-Hakenfeld mit offenem Vollzug (wo er eine zehn-monatige Haftstrafe wegen Landfriedensbruch absitzt) in die geschlossene JVA Tegel verlegt worden ist. Gestern Mittag erschien in dem Internetportal indymedia ein Artikel von Neonazis. Darin wird verkündet, er sitze in der „Abschusszelle“(Bunker).Er werde in der JVA Tegel auf viele politische Gegner treffen und der Landsersänger Regner habe eine ganze Gefolgschaft um sich. Er solle sich selber erhängen, das werde ihm viel Schmerz ersparen. Den Kameraden wird dann noch „viel Spass“ gewünscht.
Christian S. befindet sich demnach in der JVA Tegel in akuter Lebensgefahr, die Rechtsextremen drohen ihm in ihrer Internetveröffentlichung offen mit dem Tod, wenn er sich nicht selbst umbringt, also in den Tod getrieben wird. In der JVA Tegel kann seine Unversehrtheit nicht gewährleistet werden, es sei denn er würde in totaler Isolation und ständiger Überwachung untergebracht werden, was wiederum dem Ziel des Strafvollzugs widerspricht.
Den Zielen des Strafvollzuges widersprich im übrigen auch die Tatsache, dass für Herrn S. obwohl er bereits am 14. Juni 2007 seine Haftstrafe in der JVA Berlin-Hakenfelde angetreten hat, bis zum heutigen Tage keinen Vollzugsplan erstellt bzw. ihm nicht bekannt gemacht wurde. Dies verunmöglicht ihm seine Schulausbildung zum Abitur fortzusetzen, was ebenfalls als oberstes Vollzugsziel im Sinne der Resozialisierung im Vollzugsgesetz propagiert wird.
Die JVA Tegel ist in den Berliner Medien seit Monaten wegen der katastrophalen Haftbedingungen, Überbelegung, Drogen, Gewalt in den Schlagzeilen (siehe Tagesspiegel vom 18.7.) Für Nachfragen steht seine Rechtsanwältin Frau Silke Studzinsky zur Verfügung unter 030 / 695 79 96. Informationen zu Christian und dem Strafverfahren gegen ihn unter freechristian.gulli.to
Der Berliner Christian S. muss am 14. Juni eine Haft von insgesamt 40 Monaten antreten. Das Strafmaß setzt sich aus einer Verurteilung wegen Landfriedensbruch am 1. Mai 2004 und einem Bewährungswiderruf wegen Landfriedensbruch am 12. März 2000, zusammen. Beide Straftaten waren gegen die Durchführung von Großaufmärschen der NPD gerichtet.
Die Bewährung im ersten Verfahren wurde wegen der erneuten Verurteilung wegen Landfriedensbruch widerrufen. Die Verurteilung im 1. Mai 2004-Verfahren kam allerdings durch einen Deal zustande, der rechtsethisch höchst umstritten ist.
Christian S. wurde Anfang 2006 vom Amtsgericht Berlin genötigt seine Berufung in dem 1. Mai 2004-Verfahren zurückzuziehen. Als Ausgleich sollte er in einer anderen Sache (Entscheidung steht noch aus, siehe unten) von der Untersuchungshaft verschont werden. Wegen seiner schweren Hepatitis C Erkrankung und der unzureichenden medizinische Behandlung in der JVA-Moabit, gab es für ihn keine andere Möglichkeit seine Gesundheit zu schützen als auf den Deal der Richterin Dr. Linke einzugehen. Er musste seine Rechtsmittel aufgeben, um seine Gesundheit zu bewahren. Gegen diesen Deal legte seine Rechtsanwältin Studzinsky Widerspruch ein. Obwohl die Entscheidung über die unzulässige Berufungsrücknahme noch aussteht, wird an dem Haftantritt festgehalten
Der Haftantritt am 14. Juni wird seine Krankheit wieder enorm verschlimmern. Die Gesundheitsversorgung für Gefangene ist in den Berliner Haftanstalten nachweislich dramatisch. Auch seine Verteidigung in dem noch folgenden Verfahren kann er nicht ordentlich vorbereiten.
Obwohl Christian über den zweiten Bildungsweg sein Abitur nachholt sich in vielen Vereinen sozial engagiert und wegen seiner schweren Erkrankung therapeutisch betreut werden muss, soll er nun ins Gefängnis.
Die Strafverfahren gegen Christian S. in den letzten drei Jahren sorgten für viel öffentliches Interesse, da die Anonymisierung von einfachen Polizeizeugen vor Gericht und die z.T. rechtwidrigen Taktiken verdeckt ermittelnder Beamter des Landeskriminalamtes immer wieder thematisiert wurden.
Ein weiteres Verfahren steht in diesem Zusammenhang noch aus. Zwei anonyme LKA-Beamte geben an, Christian bei einer Straftat gesehen zu haben – weitere Beweise sind nicht bekannt. Die Hauptverhandlung beginnt am 21. Juni um 9 Uhr, im Raum B129 am Landgericht Berlin.
Die Soligruppe, die Christian und seine Verfahren in Vergangenheit
begleitete, sucht nun Paten, die Christian monatlich finanziell
unterstützen. Aufruf unter: http://freechristian.gulli.to
Infos zum Verfahren gegen die Antifas Christian S. und Leila R. aus Berlin
Prozess von Christian und Leila verschoben
... weil der Staatschutz in die Defensive gerät
Der ausufernden Praxis des Berliner Landeskriminalamtes, Polizeibeamte, die gegen Antifaschisten vor Gericht als Zeugen aussagen, komplett zu anonymisieren, hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts einen Riegel vorgeschoben. Das Berliner LKA hat
mittlerweile weit über 50 Beamte codiert; sowohl um Ordnungswidrigkeiten und Bagatellen wie Vermummung oder Beleidigung „aufzuklären“ als auch bei beschuldigten Beamten in Strafverfahren. Zusätzlich werden bei jedem neuen Ermittlungsverfahren für die Beamten auch neue Codiernummern
kreiert, was eine Verteidigung ad absurdum führt.
Der Berliner Antifaschist Christian S. wurde am 13. Februar 2005 in Dresden von zivilen Beamten des Berliner Landeskriminalamtes
wegen Landfriedensbruch festgenommen und kam für mehrere Monate in Untersuchungshaft. Die als Zeugen auftretenden
Polizeibeamten waren bereits in der ersten polizeilichen Vernehmung mit einer Codiernummer ausgestattet; ihre Namen
wurden nicht genannt. Die Verteidigung versuchte erfolglos, ihre Namen zu erfahren, um die Glaubwürdigkeit der Zeugen überprüfen zu können. Einen Tag vor der Hauptverhandlung erließ die Senatsverwaltung für Inneres eine Sperrerklärung. Gegen diese hatte Christian geklagt, da in seinem Strafverfahren die Verteidigung erheblich behindert worden war, da die Beamten nur als Codiernummern und mit verändertem Aussehen auftraten. Das VG urteilte jetzt: „Der Bescheid der Senatsverwaltung für Inneres vom 16. November 2005 wird insoweit aufgehoben, als er dem Amtsgericht Tiergarten aufgibt, es Zeugen im dortigen Strafverfahren 230 - 33/05 zu gestatten, ihr Äußeres in der Hauptverhandlung durch entsprechende Maßnahmen so zu verfremden, dass ihre Wiedererkennbarkeit erschwert ist.“
Den Umstand, dass die Beamten Codiernummern statt Namen benutzen, hält das VG zwar für zulässig, zur Maskierung mittels
Perücke, Bart, Brille und Körperausstopfungen erklärt es jedoch: „Der angegriffene Bescheid der Senatsverwaltung für Inneres vom 16. November 2005 ist rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten, soweit dort das Amtsgericht Tiergarten angewiesen wird, eine Verfremdung der Zeugen zu gestatten. Für eine solche Anordnung der Senatsinnenverwaltung gegenüber einem Strafgericht
fehlt es an einer Rechtsgrundlage. Die Anordnung, in welchem Aufzug die Vernehmung der Zeugen zu gestatten ist, ist kein zulässiger Inhalt einer Sperrerklärung.“
Christian S. spricht in diesem Zusammenhang von einen Teilerfolg und kündigte an, gegen die Codierung von Polizeizeugen im Zweifelsfall bis nach Karlsruhe zu klagen: „Ich habe in den unteren Instanzen keine Wunder erwartet, eine Krähe hackt der anderen bekanntlich kein Auge aus. Zumal sich die Kammer sonst gegen einen eigenen zuvor gefällten Beschluss in gleicher Sache hätte positionieren müssen.“
Nach Beobachtungen der UnterstützerInnen Christians ist es in Berlin inzwischen zum Regelfall geworden, dass ganz gewöhnliche, zivil und uniformiert auftretende Polizeibeamte des Staatsschutzes unter
Codiernummern auftreten. Diese Praxis unterliegt keiner tatsächlichen Kontrolle durch die dienstvorgesetzte Innenbehörde. Die Ausnahme- und Sonderregelungen in der StPO für verdeckte Ermittler, die eigentlich restriktiv gehandhabt werden müssen, werden damit in unzulässigerweise auf alle Auskunftspersonen ausgeweitet. Eigentlich sollte am 12.12. der Berufungsprozess
gegen Christian und Leila starten. Jetzt geht im LKA die Angst um,
nachdem sich im ersten Prozess zahlreiche Videos als manipuliert erwiesen, kam jetzt noch eine Entscheidung vom VG dazwischen.
Dazu gibt die Soligruppe eine Stellungnahme ab: Das LKA macht einen Rückzieher, denn das Verwaltungsgerichtsurteil verursacht offensichtlich Terminaufhebung. In einer Pressemitteilung vom 30. November 2006 haben wir Sie auf die neu angesetzte Gerichtsverhandlung (12. Dezember 2006) gegen den Berliner Antifaschisten Christian S. hingewiesen. Dieser Termin wurde aufgehoben. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin, wonach die Belastungszeugen ihr Aussehen nunmehr nicht mehr verändern dürfen, hat das Berliner Landeskriminalamt scheinbar erhebliche Probleme, jemanden zu finden, der bereit ist, im Prozess als Zeuge aufzutreten.
Mariken Kohlhaas von der Berliner Soligruppe bilanziert die neue Entwicklung wie folgt: „Es entsteht der Eindruck, hier wird mehr Zeit zum Präparieren benötigt, weswegen auf Wunsch des Staatsschutzes der Termin nun auf März nächsten Jahres verschoben wird.“ Das Medieninteresse an den Umständen der Festnahme und Verurteilung von Christian S. führt polizeilicherseits mitunter zu regelrechten Panikreaktionen, so wurde eine freie Mitarbeiterin der Filmredaktion Forum der Nichtarbeit vom Offenen Kanal Berlin bei ihren Recherchen festgenommen. Zuletzt war am Montag, den 4.12., ein Beitrag zum Thema im offenen Kanal ausgestrahlt worden.
entnommen dem GefangenenInfo 319
Christians und Leilas Berufungsverhandlung beginnt
Am 12. Dezember 2006 soll am Landgericht Berlin (Turmstraße 91, Raum 142 um 9 Uhr) die Berufungsverhandlung gegen Christian und Leila wegen Landfriedensbruch pp. beginnen. Die beiden waren am 13. Februar 2005 in Dresden bei Gegenprotesten zu einem Naziaufmarsch von Berliner Zivilbeamten observiert und festgenommen worden. Christian und Leila sind in Berufung gegangen, weil im ersten Verfahren noch viele Fragen der Beweisführung offen geblieben sind und ein Freispruch erreicht werden soll. Im Januar waren Christian zu einem Jahr Haft und Leila
zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.
Der zuständige Richter ist Dr. Lindemann hat endlich den Haftbefehl gegen Christian aufgehoben, er muss sich nun nicht mehr dreimal die Woche bei der Polizei melden. Derweil wird aber versucht, Christian noch vor Beginn des Prozesses in Haft zu nehmen, um seine Verteidigung zu erschweren. Er erhielt eine Ladung zum Haftantritt am 24. November, um einen Bewährungswiderruf von 10 Monaten wegen Landfriedensbruch im März 2000 abzusitzen.
Der stellvertretende Vorsitzende vom Berliner Landgericht Dr. Lindemann will die beiden schnell aburteilen, denn er veranschlagte
gerade mal einen Prozesstag. Schon der vorherige Prozess hatte sieben Tage in Anspruch genommen, und diesmal gibt es wahrscheinlich sogar noch neue Beweismittel. Bevor der Prozess beginnt, behindert die Justiz die Verteidigung der beiden, indem
Sitzungsprotokolle des ersten Verfahrens und auch die Akte seit neun Monaten den VerteidigerInnen nicht zugestellt werden.
Schon im ersten Verfahren kam es zu Verschleppungen und unseriöser Beweismittelbehandlung. So löschte Staatsanwalt Fenner beachtliche Teile eines Beweisvideos, weil sie ihm „irrelevant“ erschienen. Wie erst jetzt bekannt wurde, war das Video sowieso illegal von Berliner LKA-Beamten erstellt worden. Der Datenschutzbeauftragte von Sachsen monierte, dass die am 13.2.05 in Dresden eingesetzte Berliner Polizei keine Erlaubnis hatte, verdeckt zu filmen, und auch von der Dresdner Polizei dazu nicht angewiesen war.
Auch der Berliner Datenschutzbeauftragte hat sich mit dem Fall beschäftigt. Leila hatte sich beschwert, dass das Berliner LKA ihren Arbeitgeber umfassend zu ihrer Person und ihrem Arbeits- und sozialen Umfeld befragt hatte. Der Berliner Polizeipräsident gab an, dass diese Maßnahme nötig war, um sie vor der Untersuchungshaft zu bewahren. Obwohl die Befragung erst über einen Monat nach ihrer Festnahme am 13. Februar in Dresden stattfand und nie zur
Diskussion stand, sie in U-Haft zu nehmen, wertet der Datenschutzbeauftragte das „höchst grenzwertige“ Verhalten des LKA als „fürsorglich“.
entnommen dem GefangenenInfo 318
vom 17.11.2005 - 11.1.2006 fand der prozess gegen den antifaschisten christian s. und leila r. am amtsgericht berlin unter beobachtung großer öffentlichkeit statt. der versuch des gerichts und der staatsanwaltschaft den prozess schnell und leise über die bühne zu kriegen scheiterte somit.
christian ist nach dem letzten verhandlungstag aus der u-haft freigekommen.
urteile gegen leila (7 monate auf bewährung) und christian (1 jahr ohne bewährung)